PKW - Klasse B und kleine LKW
bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse und max. 8+1 Sitzplätzen.
Informationen
Vorbesitz: Keine Fahrerlaubnis erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Ärztliche Untersuchung: Keine, aber Sehtest vor Antragstellung
Was darf mit Klasse B noch gefahren werden? Langsame Zug- und Arbeitsmaschinen, Kleinkrafträder, Anhänger bis 750 kg und Züge bis 3500 kg
Angebot
Grundbetrag (einschließlich theoretischer Unterricht) » 180,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung » 88,25 €
Fahrstunde (45 min) » 38,00 €
Besondere Ausbildungsfahrt (5x auf Bundes- oder Landstraßen, 4x auf Autobahnen und 3x bei Dämmerung und Dunkelheit - je 45 min) »43,00 €
Die Ausbildungskosten betragen bei 30 Fahrstunden und den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten 1911,76 €. Die Anzahl der Übungsstunden ist flexibel, abhängig von Vorkenntnissen und dem erreichten Leistungsniveau.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie kompetent!
Klasse BE oder
Fahrerschulung B96
Wenn Ihr Anhänger eine größere Gesamtmasse als 750 kg hat, oder der Zug insgesamt schwerer als 3500 kg ist, reicht u.U. die Fahrerlaubnis Klasse B nicht aus.
Wir bilden Sie aus zur Fahrerlaubnis Klasse BE.
Ebenfalls führen wir die Fahrerschulung durch mit Zügen bis zu 4250 kg (B96).